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BVB-Ultras gegen Hopp: Fadenkreuz-Banner und Stadionbann

Seit Herbst 2008 verunglimpfen Dortmunder Ultras Mäzen Dietmar Hopp; nach Wiederholungen 2018 und 2019 verhängt das DFB-Sportgericht ein dreijähriges Stadionverbot auf Bewährung.

BVB-Ultras: Herbst 2008 - auch bei Fußballfans stößt das Projekt Hoffenheim mit zunehmendem Erfolg nicht auf Zustimmung. Dortmunder Anhänger präsentieren ein Transparent mit Hopps Konterfei, einem Fadenkreuz und der Aufschrift: „Hasta la vista Hopp!“ Das Sportgericht will fortan mit Platzsperren und Geldstrafen gegen die Vereine vorgehen, deren Fans Hopp bedrohen. Im Fall der BVB-Ultras hilft das nichts.

Nach erneuten Schmähungen gegen Hoffenheims Mehrheitseigner droht den Fans von Borussia Dortmund mittlerweile ein Stadionverbot bei der TSG. Während der 1:2 Niederlage des BVB am 20.12.2019 halten Dortmunder Anhänger in Sinsheim beleidigende Plakate in die Höhe und verunglimpfen Hopp mit Gesängen. Genau für einen solchen Wiederholungsfall hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes im Jahr 2018 einen Auswärtsbann in Aussicht gestellt.

Die Dortmunder kommen bei der Verhandlung am 2. November 2018 nach den Ausfällen der eigenen Anhänger im Auswärtsspiel in Sinsheim am 22. September 2018 gerade noch so um einen Punktabzug herum. Das Sportgericht verhängt ein dreijähriges Stadionverbot auf Bewährung.

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